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Aktualisierte Informationen zur Corona-Lage


30. Juni 2021

Mit der neuen Corona-Schutzverordnung, die ab 1. Juli 2021 bis zum 28. Juli 2021 gelten wird, können in Regionen, in denen die Inzidenz unter 10 liegt, für Gottesdienste und kirchliche Veranstaltungen weitere Erleichterungen ermöglicht werden. Das weiterhin notwendige Hygienekonzept sollte nach Beratung in den Leitungsgremien entsprechend angepasst werden:

  1. Die Mindestabstände von 1,50 m sind beizubehalten.
  2. Auf die Kontaktnachverfolgung kann in Gottesdiensten und kirchlichen Angeboten unter Einhaltung der Abstände verzichtet werden.
  3. Auf Mund-Nasen-Schutz kann in Gottesdiensten und anderen kirchlichen Angeboten unter Einhaltung der Abstände verzichtet werden. Wo Mindestabstände verringert werden sollen, ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
  4. Das Singen in Chören und das Musizieren in Bläserchören ist mit entsprechendem Abstand möglich. Falls eine Verringerung des Abstands notwendig ist oder der Abstand nicht eingehalten werden kann, sollte das zuständige Gremium sich über andere Schutzmaßnahmen (z.B. tagesaktueller Test) verständigen.

Superintendent Tilmann Popp