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Zum Umgang mit der Corona-Pandemie – Regelungen ab dem 15. Februar 2021


16. Februar 2021

„Seht, wir gehen hinauf nach Jerusalem …“  Lukas 18,31

Liebe Geschwister,

der Wochenspruch für diese Woche nimmt uns gedanklich mit auf den Weg der Passion Jesu und führt uns in die Fastenzeit. Gleichzeitig gilt ab 15.02.21 die neue Corona- Schutzverordnung, die die Einschnitte ins Leben im Wesentlichen weiterhin aufrecht erhält.

Am Mittwoch beginnt die Fastenzeit. Fasten sind wir an vielen Stellen nun schon gewöhnt. Der Beginn der Fastenzeit fällt mit einer Meldung aus dem Landeskirchenamt zusammen: „Einzelgesang liturgisch Mitwirkender im Gottesdienst und solistischer Gesang an 2 Stellen … möglich.“ (ausführlich siehe unten)

Die Fastenzeit beginnt also mit einer Öffnung. Auf den ersten Blick erscheint mir das seltsam. Fasten ist für mich doch sonst eher die Suche nach Dingen, auf die ich verzichte. Nun darf ich ab dieser Woche zumindest teilweise wieder etwas, das mir lange verwehrt wurde und das ich schmerzlich vermisse. Aber vielleicht ist es gerade das, was wir auf dem Weg nach Jerusalem mit Jesus erleben dürfen.

Der schwere Weg nach Jerusalem eröffnet neue Perspektiven und Möglichkeiten. Ich wünsche uns als Kirche, Ihnen als Mitarbeitende und ganz persönlich Ihnen als Christin und Christ, dass Sie diese Möglichkeiten mitten in der Passion entdecken. Und vielleicht gelingt es uns ja an der einen oder anderen Stelle diese Hoffnung in die Gesellschaft einzuspielen.

Ich denke da haben wir etwas zu sagen. Ich wünsche Ihnen für die Gottesdienste der nächsten Wochen, aber auch für die gesamte Passionszeit, dass Sie selbst zu einem Teil an dieser Hoffnung werden. Vielleicht trägt der eine oder andere Gesang, der jetzt wieder möglich ist, mit dazu bei.

Es grüßt Sie
Tilmann Popp

Die neue Corona-Schutz-Verordnung tritt am 15. Februar 2021 in Kraft. Da der Lockdown bis zum 7. März 2021 verlängert wurde, gelten auch die bisherigen Regelungen weiter.

Für die Musik in Gottesdiensten gilt ab 15. Februar 2021:
Auf gemeinschaftlichen Gesang in geschlossenen Räumen ist weiterhin zu verzichten. Im Freien ist gemeinschaftlicher Gesang mit Mund-Nasen-Bedeckung nun möglich. Dadurch kann das Lied am Ende des Gottesdienstes z.B. gemeinsam im Freien gesungen werden. Möglich ist damit auch gemeinschaftlicher Gesang bei kirchlichen Bestattungen am Grab.
Einzelgesang liturgisch Mitwirkender im Gottesdienst und solistischer Gesang an 2 Stellen im Gottesdienst sind angesichts der Gesamtsituation im Gebiet der Landeskirche bei vorzunehmender Abwägung der konkreten Situation und Verhältnisse vor Ort möglich.